| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erstellung sowie der Verkauf von Bauvorhaben jeglicher Art als Bauträger für eigene und fremde Rechnung, ferner die Vermittlung von Versicherungen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |