| Gegenstand | Gegenstand des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft darf Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, sich daran beteiligen, ihre Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle den Zweck der Gesellschaft dienlichen Geschäfte betreiben. |