| Gegenstand | Betrieb eines Garten-, Landschafts-, Sportplatz- und Tiefbauunternehmens sowie die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben jeder Art, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, und zwar in beliebiger Einsatzform des Unternehmens, insbesondere als Generalunternehmer oder in Form der Beteiligung an Planungs-, Erschließungs- oder Arbeitsgemeinschaften. Das Unternehmen kann sich an anderen Unternehmen der Baubranche beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |