| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und midltätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens insbesondere mit der
a) Entwicklung und Unterhaltung von Angeboten zur Klinischen Versorgung von psychisch kranken Menschen,
b) Entwicklung und Unterhaltung von Angeboten der Betreuung, Pflege und Versorgung von psychisch kranken Menschen und Menschen mit Behinderung,
c) Förderung und Entwicklung von Angeboten der Behindertenhilfe sowie
d) Förderung und Entwicklung von Angeboten der Altenhilfe und Krankenpflege.
Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft im Unternehmensverbund Stiftung Diakoniewerk Kropp auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Stiftung Diakoniewerk Kropp und den gemeinnützigen Gesellschaften, bei denen die Stiftung Diakoniewerk Kropp wesentlich beteiligt ist, bei den vorgenannten gemeinnützigen Aufgaben mit den folgenden Leistungen:
Operatives und strategisches Management, Vermietung und Verpachtung, Verwaltungsdienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Personaldienstleistungen, Personalüberlassung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Fort- und Weiterbildungsmanagement, Finanzdienstleistungen, Risiko- und Versicherungsmanagement, Vertragsmanagement, IT-Dienstleistungen, Marketingdienstleistungen, Technische Dienstleistungen, Medizinisch-technische Dienstleistungen, Energie- und Fuhrparkmanagement, Logistische Dienstleistungen, Speisenversorgung, Reinigungs- und Hauswirtschaftsdienstleistungen und Artverwandte Dienstleistungen.
2. Die Gesellschafterversammlung kann im Rahmen des Abs. 1 die Übernahme weiterer artverwandter Aufgaben beschließen. |