Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Managementaufgaben für eigene und fremde Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gegenstand verfolgen, einschließlich der Übernahme von deren Geschäftsführung, Vertretung und Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im übrigen alle Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen.