| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Managementaufgaben für eigene und fremde Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Gegenstand verfolgen, einschließlich der Übernahme von deren Geschäftsführung, Vertretung und Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG. Sie darf im übrigen alle Maßnahmen treffen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen. |