| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer.
Je zwei Geschäftsführer sind zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Der oder die Geschäftsführer sind befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |