| Gegenstand | der Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaus -Baumschule- sowie die Vornahme allen diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, solche Betriebe zu erwerben und zu verwalten. |