| Gegenstand | die Baubetreuung, Finanzierungsvermittlung und die Verwaltung von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |