| Gegenstand | Der Betrieb einer Piano-Bar mit Tanz. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige und andersartige Unternehmen zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertrieb oder Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. |