| Gegenstand | 1. Betrieb einer Gaststätte mit Fremdenzimmern.
2. Handel mit Vieh, Anhängern und landwirtschaftlichen Artikeln, insbesondere für die Landwirtschaft bestimmten Industrieerzeugnissen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte betreiben. |