| Gegenstand | Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, Verwalten und Verkaufen (kein Handel) von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften samt der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, solche Betriebe zu erwerben und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Eine Erweiterung oder Änderung des Gesellschaftszweckes ist durch Gesellschafterbeschluß möglich. |