| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um die Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und deren Gesellschaftern handelt. |