| Gegenstand | Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken, die Projektierung, Entwicklung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, die Errichtung und der Verkauf von Wohn-, Geschäfts- und gemischt genutzten Gebäuden im eigenen und fremden Namen sowie die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke-, Wohn- und gewerbliche Räume. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder ein solches gründen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ferner alle Geschäfte ausüben, die mit den genannten Gegenständen zusammenhängen oder sie zu fördern geeignet sind. |