| Gegenstand | Die Durchführung ambulanter Pflege und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere Gesellschaften oder Unternehmen zu übernehmen, vertreten oder sich an solchen zu beteiligen. |