Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung und Vermittlung, sowie den An- und Verkauf von Vermögensanlagegütern, Hausverwaltungen, nebst allen Dienst- und Werkleistungen, Vermögensbetreuung, Vermittlung von Immobilien, Versicherung und Finanzierungen.