Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschafter oder Tochtergesellschaften dieser GmbH mehrheitlich beteiligt sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen zu pachten und zu erwerben. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten. Die Geselschaft ist im übrigen berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen.