| Gegenstand | Die Verwaltung von und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschafter oder Tochtergesellschaften dieser GmbH mehrheitlich beteiligt sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen zu pachten und zu erwerben. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten. Die Geselschaft ist im übrigen berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen. |