| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken sowie die Erschließung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |