| Gegenstand | Die Durchführung sämtlicher Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie aller artverwandten Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu fördern. Sie ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu errichten. |