| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |