Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Planung und Durchführung von Bauvorhaben, Bauüberwachung sowie sämtliche damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, das Ankaufen, die Erschließung und das Verkaufen von Grundbesitz jeglicher Art, die gewerbliche Erstellung von Wohnungen und Gewerberäumen, deren Bewirtschaftung, Verwaltung, Vertrieb und Weiterveräußerung, die Verwaltung und Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
2. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Handwerksrollenpflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgenommen.
Der Gegenstand des Unternehmens umfaßt des weiteren sämtliche Bereiche der Hotelbetriebsführung und des Hotelmanagements sowie die Vermietung und Verwaltung von Ferienappartements. Hierzu gehört auch die Beratung im Bereich der Hotelkonzeption und Betriebsführung.