| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Durch Beschluss der Gesellschafter kann, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung gewährt werden und ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |