| Gegenstand | Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche Betriebe zu erwerben. |