Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche Betriebe zu erwerben.