| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Jeder Geschäftsführer ist für sich allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |