| Gegenstand | Herstellung und der Vertrieb von Milchprodukten und anderen Nahrungsmitteln für eigene oder fremde Rechnung. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma, zur Gründung, Erwerb oder Beteiligung an anderen Unternehmungen sowie zum Abschluß von Interessengemeinschaftsverträgen und Unternehmensverträgen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auch im Rahmen eines Organverhältnisses betreiben. |