| Gegenstand | Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -reinigung, einschließlich Fäkalschlammentsorgung sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Reststoffe. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie sich an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen. |