Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Sie vertreten gemeinsam oder einer einer zusammen mit einem Prokuristen.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen befreit.
Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -reinigung, einschließlich Fäkalschlammentsorgung sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Reststoffe. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie sich an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck beteiligen.