| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein. Er ist befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder in Vertretung eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |