| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO sowie der selbstlosen Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass stationäre, teilstationäre, ambulante, rehabilitative sowie alle sonst zur Zweckerreichung erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, Ambulanzen, Rehabilitationskliniken, Tageskliniken und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Wohnen und sonstige Einrichtungen zur Lebenshilfe geschaffen und/oder erworben und/oder betrieben werden, sowie sich an derartigen Einrichtungen zu beteiligen. Damit soll alten, kranken oder behinderten Menschen, insbesondere psychisch und psychosomatisch Erkrankten, Abhängigkeitskranken, Umweltkranken und somatisch Erkrankten Möglichkeiten zur Heilung, Rehabilitation und Hilfe zum Leben gewährt werden. Dieses umfasst - aber nicht ausschließlich - im Bereich dieser Krankheiten und Gesundheitsstörungen vorbeugend, kurativ, palliativ und rehabilitativ tätig zu sein.
Diese Zwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt. |