| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen hauptamtlichen Geschäftsführer und einen stellvertretenden Geschäftsführer.
Diese sind einzeln zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft befugt.
Der oder die Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |