| Gegenstand | Handel mit und die Reparaturen von Kraftfahrzeugen, Landmaschinen, Kommunalfahrzeugen, Kühlmaschinen, Melkanlagen, Elektrogeräten und Kleingeräten aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |