| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft kann, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, auch Gesamtvertretung anordnen und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB aufheben. |