Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Flugplatzverwaltung und Betrieb sowie alle Geschäfte, welche unmittelbar oder mittelbar hiermit zusammenhängen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich auch an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand des Unternehmens beteiligen, diese verwalten sowie deren Geschäftsführung übernehmen.