| Gegenstand | Die Produktion und der Großhandel von und mit Getränken und Gaststättenbedarfsartikel. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen, solche Betriebe zu erwerben und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |