| Gegenstand | Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche Betriebe zu erwerben. Eine Erweiterung oder Änderung des Gesellschaftszweckes ist durch Gesellschafterbeschluß möglich. |