Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Forstgenossenschaft Langenhorn (Amtsgericht Flensburg, GnR 97 HU) auf Grund Umwandlungsbeschluss vom 29.12.2003.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Nutzung von Forstgrundstücken sowie die gemeinschaftliche Aufforstung an Grundstücken in der Gemeinde Langenhorn und der forstwirtschaftliche Betrieb für gemeinsame Rechnung.