| Gegenstand | Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe, des ehrenamtlichen Engagements.
Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der unter a. genannten Zwecke. |