| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Gegenständen aller Art, soweit dies keiner besonderen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und Zweigniederlassungen errichten. |