| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |