| Gegenstand | Die Ausführung von Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, Hofbefestigungen, Pflasterungen sowie die Vornahme aller Geschäfte und Handlungen soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. |