| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden verwirklicht im planmäßigen Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Servicedienstleistungen wie Reinigungsleistungen, Hol- und Bringdienste für Personen und Material, Betreiben einer Kücheund Belieferung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Schulen und Kindergärten mit Speisen und Getränken, Ernährungsberatung. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt. Die Kooperationspartner und die Art und Weise der Kooperation zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke sind in der Anlage dargestellt. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie darf zu diesem Zweck auch selbstständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. |