| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaften; Erwerb, gemeinsamer Besitz, Renovierung und Ausbau sowie gewinnbringende Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten jeglicher Art. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |