Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung, die gewerbliche Zwischenvermietung von Immobilien, die Konzeption, Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.