| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist 1) Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Sport- und Freizeiteinrichtungen, nicht jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten. 2) Die Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere von Sport- und Freizeiteinrichtungen. |