Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin.