| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 10.08.2022 ( AZ: 56 IN 116/22) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg am 01.11.2022 (AZ: 56 IN 116/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 01.11.2022 ( AZ: 56 IN 116/22) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. |
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