| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.V. § 53 AO.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung.
In diesen Bereichen kann die Gesellschaft vorbeugend, kurativ, palliativ und rehabilitativ tätig werden. Die Zwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51-68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt.
Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie darf zu diesem Zweck auch selbstständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. |