Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr, die Vermittlung von Frachten sowie Speditionsgeschäften aller Art im gesamten europäischen Raum, die jeweils nicht genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus Lagergeschäft, Vermietung von Lagerraum und damit verbundene Dienstleistung sowie Leasing und Vermietung von Fahrzeugen und der Verleih von Arbeitnehmern.