| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 20.07.2023 (AZ: 56 IN 142/23) ist der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg am 01.08.2023 (AZ: 56 IN 142/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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