Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist
a) die vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der
Jugendhilfe und des Gesundheitswesens;
b) Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe;
c) Erprobung neuer Formen und Methoden zur Sozialarbeit.
Die vorstehenden Satzungszwecke werden verwirklicht, insbesondere durch
zu a): Einrichtungen und Maßnahmen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich;
zu b): Kurse, Seminare, Fortbildungsstätten, Förderung der Teilnahme;
zu c) Modellmaßnahmen und Modelleinrichtungen.