| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist
a) die vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der
Jugendhilfe und des Gesundheitswesens;
b) Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe;
c) Erprobung neuer Formen und Methoden zur Sozialarbeit.
Die vorstehenden Satzungszwecke werden verwirklicht, insbesondere durch
zu a): Einrichtungen und Maßnahmen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich;
zu b): Kurse, Seminare, Fortbildungsstätten, Förderung der Teilnahme;
zu c) Modellmaßnahmen und Modelleinrichtungen. |