| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding, ferner die Planung, Beratung und Entwicklung von Projekten jedweder Art, sofern und soweit dafür keine staatliche Erlaubnis erforderlich ist. Insbesondere ist eine Tätigkeit nach § 34c GewO ausgenommen. Die Gesellschaft kann hierzu andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. |