Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei Kommanditgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Gegenstand der Hauptgesellschaften, welchen die Gesellschaft als Komplementärin beitreten wird, ist der Erwerb, der Betrieb, die Unterhaltung und die Veräußerung von Windparks und/oder von Beteiligungen an Windparks.