| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei Kommanditgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Gegenstand der Hauptgesellschaften, welchen die Gesellschaft als Komplementärin beitreten wird, ist der Erwerb, der Betrieb, die Unterhaltung und die Veräußerung von Windparks und/oder von Beteiligungen an Windparks. |